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Kaufablauf

Immobilien Schweden - Häuser kaufen in Schweden So einfach ist das

Hier möchten wir Ihnen einige Informationen über den ganz  „normalen“ Weg zum Erwerb einer Freizeitimmobilie in SCHWEDEN geben und einige damit verbundene Nebenkosten nennen.

Haben Sie sich endgültig für ein Verkaufsobjekt entschieden, fertigt unser Partner, ein lizenzierter deutsch sprechender schwedischer Immobilienmakler, einen zweisprachigen Kaufvertrag, den Sie bitte unterschreiben und nach SCHWEDEN zurücksenden wollen.

Nachdem der Kaufvertrag von Ihnen unterschrieben wurde, müssen von Ihnen (wie in Schweden üblich) 10 % der Kaufsumme auf ein „Anderkonto“ (Maklerklientenkonto) nach Schweden überwiesen werden. In Schweden benötigt man für den Erwerb einer        Freizeitimmobilie keinen Notar – die staatlich zugelassenen Makler sind autorisiert, alle Notar-üblichen Aktivitäten selbst durchzuführen (das spart viel Geld).

Sollte der Kauf aus Gründen, die der Erwerber zu vertreten hat, nicht zustande kommen, wird die Anzahlung vom schwedischen Makler als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Übernahmetermin der Immobilie festgeschrieben (der sogenannte Antrittstag), der für alle Seiten bindend ist. Sie reisen also zur Hausübernahme nach Schweden und treffen hierbei auch den Hauseigentümer, um letzte Fragen, die vielleicht noch offen sind, zu diskutieren. Die Übernahme kann aber auch ohne Ihr Erscheinen vor Ort erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Übernahme muss der Käufer die Restkaufsumme (90 %) bezahlt haben. Üblicherweise führt der Käufer einen Überweisungsbeleg seiner Bank mit. Bargeldzahlungen sind nicht möglich.

Nachdem die Immobilie gänzlich bezahlt wurde, fertigt unser schwedischer Partner einen amtlichen "Köpebrev" (Quittung auf die bezahlte Kaufsumme). Diesen werden die Parteien an Ort u. Stelle unterzeichnen (der Verkäufer bestätigt damit den ordnungsgemäßen Empfang der Kaufsumme). Der Makler reicht den „Kaufbrief“ beim zuständigen Landesgericht ein, dieser wird als Auflassungsurkunde für die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers benötigt (Eintragungs- u. Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden ca. 1 Monat).

Achtung: Nach schwedischem Recht geht das Immobilieneigentum bereits mit Unterzeichnung des Kaufbriefs auf den Erwerber über; die Eintragung in das Grundbuch besitzt lediglich deklatorische Wirkung.

Nun zu den Kosten:
1. Grundbucheintragung  -- 825,- SEK = z. Zeit ca. 90,-- Euro
2. Grunderwerbssteuer (einmalig) -- 1,5 % vom Kaufpreis
3. Jährliche Steuer auf Grund und Haus -- 0,75 % vom Steuerwert - max. 8.349,-SEK jährlich -- Der Steuerwert, falls bekannt, steht im Exposé.
4. Elektrizität -- weniger als in Deutschland
5. Kommunalabgabe (jährlich) -- von Objekt zu Objekt verschieden
6. Hausversicherung -- je nach Wert

Wir werden oft gefragt, wie hoch die Nebenkosten einzelner Häuser sind. Verschiedene Nebenkosten wie z.b. Strom sind natürlich        verbrauchsabhängig. Allgemein kann man sagen – wie in Deutschland. Auch die Lebensmittelpreise bewegen sich mittlerweile auf deutschem Niveau.

Wir hoffen, Ihnen einige wichtige Hinweise zum Erwerb Ihrer Immobilie in Schweden und Norwegen gegeben zu haben. Praktisch brauchen Sie sich -sollten Sie sich für ein Objekt aus unserer Angebotspalette entscheiden-, um nichts kümmern.
Unser schwedischer Partner kümmert sich selbstverständlich (kostenlos) um Ihre Anmeldung bei verschiedenen schwedischen Versorgern, z. B. bei der örtlichen Elektrizitätsgesellschaft. Regelt Ihre Kommunalanmeldung (damit der Müll abgeholt und Sie mit Wasser versorgt werden, falls Ihr Haus kommunal versorgt wird) und meldet ein eventuell vorhandenes Telefon auf Ihren Namen um.

Sollte einmal ein Versicherungsschaden eintreten, was wir natürlich nicht hoffen, wir helfen bei Schadensmeldungen an den Versicherer und bei Übersetzungsproblemen.

Ihr Schweden Immobilien Team