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Waffeneinfuhr

Hinweise zur EINFUHR von WAFFEN nach Schweden!
   
Ein Antrag auf Einfuhr von Schusswaffen nach Schweden muss vom Antragsteller selbst gestellt werden.
   
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und der zuständigen Polizeibehörde mindestens 4 Wochen (in Göteborg 6 Wochen) vor der geplanten Einreise vorliegen. Zuständig ist jeweils die Polizeibehörde am Ort des Grenzüberganges, an die auch die Abgabe von z. Zeit SEK 600,- pro Einfuhrantrag zu zahlen ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
1. Vor- und Zuname des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer
2. Angaben zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise (gegebenenfalls Flugnummer), zum Beginn und Ende des Jagdzeitraums/ des Wettbewerbs
3. Einladung des Veranstalters/ Gastgebers (oder bei Jagd gegebenenfalls eine Kopie des eigenen Jagdrechts in Schweden) mit Angaben zum Jagdrevier bzw. zum Austragungsort des Wettbewerbs, zudem Angaben zur Art der Jagd und des zu jagenden Wildes
4. Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters/ Gastgebers
5. Kopie des Jahresjagdscheins (gültig bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres) oder ein Zeugnis über die Beherrschung des Waidmanntums
6. Ein- und Ausreiseort
7. Angaben über die Waffen, die nach Schweden eingeführt werden sollen: Waffentyp, Schlossmechanismus, Fabrikat, Kaliber, Herstellungsnummer
8. Menge und Art der Munition
   
Die Waffen müssen im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein. Der Waffenpass ist dem Antrag im Original beizufügen (bei Einreise über Stockholm oder Göteborg genügt eine Kopie). Bitte beachten Sie, dass der Waffenpass nicht Dritten überlassen werden   darf! Gemäß der schwedischen Waffenverordnung kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.
   
Nachfolgend finden Sie die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im Allgemeinen nach Schweden einreisen:  

Polismyndigheten i Stockholms län
Flygplatspolisen Arlanda
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Schweden
Tel: 0046-8/401 53 11
Fax: 0046-8/401 53 09
E-Mail:
pme.exp.arlanda@stockholm.police.se

Polismyndigheten i Skåne län
Vapenärenden
S-205 90 Malmö
Schweden
Tel: 0046-40/20 10 00
Fax: 0046-40/20 16 37
E-Mail:
polismyndigheten@skane.police.se


Trelleborg und Ystad:
Polismyndigheten i Skåne län
Polisområde Södra Skåne
Vapenenheten
S-271 00 Ystad
Schweden
Tel: 0046-411/675 00
0046-40/20 10 00
E-Mail:
polismyndigheten@skane.police.se

Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
Tel: 0046-42/17 40 00
Fax: 0046-42/17 40 40
E-Mail:
polismyndigheten@skane.police.se

Polismyndigheten i Västra Götaland
Förvaltningsavdelningen
Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Schweden
Tel: 0046-31/739 35 40
Fax: 0046-31/739 35 74
www.vastragotaland.police.se  

Bei Einfuhr von Waffen in Zusammenhang mit einem Umzug nach Schweden, ist der Antrag an die Polizeibehörde des künftigen Wohnortes zu richten.
   
Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw. bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es   lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum   Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt werden müssen außerdem der Name des Gastjägers, seine Adresse während seines  Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).

Alle Angaben ohne Anspruch auf Aktualität und ohne Gewähr!